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W

Wissen

Wissen ist ein Verfügen über Mittel zum Verfolgen selbstgesetzter Ziele.

 

In Anlehnung an de Jong/Ferguson-Hessler (1996, 105f) kann unterschieden werden zwischen

- situationalem Wissen (Wissen über typische Situationen des Alltags- und Berufslebens, die bewältigt werden müssen)

- konzeptuellem Wissen (Wissen über Fakten, Begriffe, Prinzipien) 

- prozeduralem Wissen (Wissen über adäquate Handlungsmuster in konkreten Situationen)

- strategischem Wissen (metakognitives Wissen und Wissen über Handlungspläne). 

 Laut DQR bezeichnet Wissen die Gesamtheit der Fakten, Grundsätze, Theorien und Praxis in einem Lern- oder Arbeitsbereich als Ergebnis von Lernen und Verstehen. Der Begriff Wissen wird im DQR synonym zu „Kenntnisse" verwendet.


Würde

GG Art 1 (1): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Mit dem Begriff „Menschenwürde“ ist der soziale Wert-und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt.
Ein lernendes Subjekt kann planvoll Einfluss nehmen. Aus einer reflektierenden Distanz heraus kann der Mensch eine neue Art des Denkens, Wünschens und Fühlens ins Auge fassen und Schritte einer solchen Veränderung unternehmen.

https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22561/menschenwuerde; abgerufen am 23.09.2020
Bieri, P.: Eine Art zu leben. Über die Vielfalt menschlicher Würde. Frankfurt am Main 52019