Für
die schulpraktische Ausbildung werden die LAA einer Ausbildungsschule
zugewiesen. Hier besteht die Verpflichtung, an vier Wochentagen in der
Stammschule präsent zu sein. Die schulpraktische Ausbildung umfasst insgesamt 14
Wochenstunden, die sich auf die beiden Fächer verteilen. Der
Ausbildungsunterricht unter Anleitung wird im Fachunterricht von
Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern erteilt. Zur schulpraktischen
Ausbildung gehört neben dem Ausbildungsunterricht auch die Teilnahme an
Konferenzen sowie an außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule.
Innerschulische Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme der
schulpraktischen Ausbildung sind die Ausbildungsbeauftragten.
In den Quartalen zwei bis fünf
der Ausbildung erteilen die LAA im Rahmen ihres Ausbildungsdeputates von
vierzehn Wochenstunden neun Wochenstunden selbstständigen Unterricht.