Abschnittsübersicht

    • Für die schulpraktische Ausbildung werden die LAA einer Ausbildungsschule zugewiesen. Hier besteht die Verpflichtung, an vier Wochentagen in der Stammschule präsent zu sein. Die schulpraktische Ausbildung umfasst insgesamt 14 Wochenstunden, die sich auf die beiden Fächer verteilen. Der Ausbildungsunterricht unter Anleitung wird im Fachunterricht von Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern erteilt. Zur schulpraktischen Ausbildung gehört neben dem Ausbildungsunterricht auch die Teilnahme an Konferenzen sowie an außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule. 
      Innerschulische Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme der schulpraktischen Ausbildung sind die Ausbildungsbeauftragten.

      In den Quartalen zwei bis fünf der Ausbildung erteilen die LAA im Rahmen ihres Ausbildungsdeputates von vierzehn Wochenstunden neun Wochenstunden selbstständigen Unterricht.