„Was man im Allgemeinen unter Erziehung versteht, ist als bekannt vorauszusetzen“, so Schleiermacher in seinen Pädagogischen Vorlesungen von 1826. Gleichwohl gibt es eine Vielzahl von Erziehungsbegriffen und unterschiedlichen Begriffsverwendungen in der wissenschaftlichen Diskussion der letzten Jahrzehnte (vgl. Löwisch, Kompetentes Handeln, 2000, Gudjons Pädagogisches Grundwissen, 2001).
Wir verstehen unter Erziehung den „Bereich pädagogischen Umgangs, der abhängig ist vom Erzieher als dem für den pädagogischen Umgang verantwortlichen Akteur. […] Die Struktur des Erziehungsvorganges ist Fremdführung, die erfolgsgerichtet ist, … die dabei direkt vorgeht oder indirekt durch Arrangements von erzieherischen Situationen und geplantem Einbezug des Edukanden. Die Methode von Erziehung lässt sich als Einflussnahme vom Erzieher auf den Edukanden umschreiben. Die Rollen sind dabei nicht austauschbar. Das Ziel des Erziehens ist die Herstellung einer äußeren Verfassung des Edukanden [Mündigkeit]. Mündigkeit als Erziehungsziel heißt: selbstmächtig zu sein, aus der Vor-mund-schaft entlassen worden zu sein.“ (Löwisch, Kompetentes Handeln, 2000)
Das übergeordnete Bildungs- und Erziehungsziel im Bereich der Medienpädagogik liegt in der Befähigung von Schülerinnen und Schülern zu einem sachgerechten, selbstbestimmten, kreativen und sozial verantworteten Handeln in einer von Medien geprägten Welt (Sesink, Kerres & Moser, 2007, S. 287). Aus: Mediendidaktische Überlegungen, 2018, Moodle (vgl. Orientierungsrahmen für die Lehreraus- und Fortbildung 2020)