Abschnittsübersicht

    • Allgemeine Regelungen

       

      • Die Podcastausrüstung kann im Rahmen des Vorbereitungsdienstes sowie der Begleitveranstaltungen im Praxissemester genutzt werden. Eine Mitnahme der Podcastausrüstung außerhalb des ZfsL ist erlaubt.
      • Eine Mitnahme der Ausrüstung durch SAB oder LAA (nicht PSS) für die Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen und/oder Schulprojekte ist für einen begrenzten Zeitraum, i.d.R. für max. 2 Wochen, möglich.
      • Die Reservierung und Buchung der Podcast-Ausrücstung erfolgt über die Verwaltung. Die Buchung wird immer von einer Fachleitung (SAB) oder von Auszubildenden (LAA, LiA, PE'ler, EU-APLG) vorgenommen. Diese Person übernimmt die Verantwortung für einen sachgemäßen Gebrauch und für die fristgerechte Rückgabe. 
      • Insgesamt stehen ein Mischpult und 4 Mikrofone inkl. Stativ und Kabeln zur Verfügung. Zum Speichern der Aufnahmen wird eine MicroSD-Karte benötigt. Alternativ können die Aufnahmen direkt auf dem Rechner zwischengespeichert werden.