Benutzungsregelungen der iPads und des iPadkoffers
Benutzungsregelungen der iPads und des iPadkoffers
Abschnittsübersicht
Allgemeine Regelungen
Die iPads können im Rahmen des Vorbereitungsdienstes sowie der Begleitveranstaltungen im Praxissemester genutzt werden.
Eine Mitnahme der iPads durch SAB oder LAA (nicht PSS) für die Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen und/oder Schulprojekte ist für einen begrenzten Zeitraum, i.d.R. für max. 2 Wochen, möglich.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die iPads Nr. 41 bis Nr. 48. Diese iPads können einzeln durch Fachleitungen als Dauerleihgabe genutzt werden. Anfragen für Dauerleihgaben richten Sie bitte an die Tabletkoordinatoren.
Die Reservierung und Buchung der iPad-Sätze erfolgt über die Verwaltung. Die Buchung wird immer von einer Fachleitung (SAB) oder von Auszubildenden persönlich (LAA, LiA, PE'ler, EU-APLG) vorgenommen. Diese Person übernimmt die Verantwortung für einen sachgemäßen Gebrauch und für die fristgerechte Rückgabe.
Die iPads sind einzeln durchnummeriert und wie folgt nach iPad-Koffern gruppiert:
iPad-Koffer 1
iPad Nr. 1 bis 16
16 Geräte
iPad der x. Generation
iPad-Koffer 2
iPad Nr. 26 bis 41
16 Geräte
iPad der x. Generation
iPad-Koffer 3
iPad Nr. 42 bis 49
8 Geräte
iPad der x. Generation
iPad-Koffer 3
iPad Nr. 50 bis 57
8 Geräte
nur für Dauerleihgabe an SAB vorgesehen
Sie können je nach Bedarf einzelne oder mehrere iPads buchen.
Es liegt in der Verantwortung der Nutzerin bzw. des Nutzers, persönliche Daten bei Rückgabe des iPads zu löschen. Bitte informieren Sie diesbezüglich auch ihre Lehramtsänwärter*innen und Praxissemesterstudent*innen.